Dokument
StaatsA Mü: Pol.dir. München 2401, Handschriftliches Dokument
Einordnung
Die Gründung des Goethebundes← wird Mitte März in diversen Zeitungen proklamiert — so in der Münchner Freie Presse 62 (16.3.1900) und der Allgemeinen Zeitung 77 (20.3.1900). Die Statuten sind auch in den Münchener neuesten Nachrichten 159 (4.4.1900) veröffentlicht.
Statuten des Goethebundes
§ 1.
Unter dem Namen "Goethebund zum Schutze freier Kunst und Wissenschaft" ist mit dem Sitze in München ein Verein gegründet worden, welcher den Zweck verfolgt, die Freiheit der Kunst und Wissenschaft im deutschen Reich gegen Angriffe jeder Art zu beschützen.
§ 2.
Die Erreichung des Vereinszweckes soll durch alle gesetzlich zulässigen Mittel angestrebt werden; insbesondere durch öffentliche Bekämpfung (Volksversammlungen u.s.w.) der vorkommenden Angriffe auf die Freiheit der Kunst und Wissenschaft durch Publikationen, durch Organisation von Rechtsschutz, durch Petitionen, durch Maßnahmen gegen gesetzgeberische, richterliche, oder verwaltungsrechtliche Angriffe auf die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, durch Anregung zur Gründung ähnlicher Vereine in andren Städten u.s.w.
§ 3.
Mitglied des "Goethebundes" kann jeder unbescholtene, volljährige Mann werden. Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vorstand und Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag ist auf jährlich 1 M.? festgesetzt. Das Vereinsvermögen besteht aus den Vereinsbeiträgen und freiwilligen Zuwendungen an den Verein. Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4.
Organ des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
[Die beiden letzten Paragraphen — 5 und 6 — gelten der Zusammensetzung des Vorstandes (normale Ämterverteilung), dem Modus der Vorstandswahlen und Mitgliederversammlungen — welche demokratisch strukturierte Kompetenz haben. Mindestens jährlich ist eine Generalversammlung vorgesehen, die über die Presse ausgeschrieben wird, sie ist das eigentliche Vereinsorgan]