Dokument
StaatsA Mü: Pol.dir. München 7240
Einordnung
Vorstoß der Polizeidirektion München beim Ersten Staatsanwalt am K. Landgericht München I. wegen Tagebuch einer Dame (München/ Leipzig: R. Piper u. Co., 1907). Siehe zum sich entfaltenden Geschehen die eigene Fallstudie.←
Dem Herrn Kgl. Ersten Staatsanwalt am K. Landgerichte München Imit dem ergebensten Ersuchen um strafrechtliche Würdigung aus § 184 Strgb. sowie etwaige Herbeiführung eines Beschlagnahmebeschlusses und telef. Mitteilung hierüber — für den Fall der Beschlagnahme ohne verfertigte Benachrichtigung des Verlages. Das "Tagebuch einer Dame", München u. Leipzig, R. Piper u. [Co.], 1907 Verfasser unbekannt, Druck von Herresé u. Zeimsen G.m.b.H. Wittenberg, ist seit einigen Tagen im Buchhandel und in fast sämtlichen hiesigen Buch-Schaufenstern ausgestellt; seine Verbreitung dürfte, falls nicht rasch eingeschritten wird, eine erhebliche werden. In dem Buche werden die Schicksale einer, mit einer "Hetärennatur" begabten Dame der Gesellschaft geschildert; bezüglich des Charakters dieser Schilderungen, die von ästhetischen, literarischen, kulturhistorischen, religiösen und politischen Exposés unterbrochen werden, gestatte ich mir, auf die mit Bleistift angezeichneten Stellen, besonders auf jene pag. 101-104, 106, 117/18, 156 ff, 169, 189, 219 hinzuweisen.
Kgl. Polizeidirektion
I. V.
Bittinger.