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Gegen Piper, Bertels und Rüttenauer im Falle des Tagebuches einer Dame nicht mehr wegen Unzüchtigigkeit ermittelt werde
München, 24.2.1908

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Viereck

Dokument

StaatsA Mü: Pol.dir. München 7240

Einordnung

Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I an die Polizeidirektion betr. Tagebuch einer Dame, München, 24.2.1908: Gegen Piper, Bertels und Rüttenauer wird nicht mehr wegen Unzüchtigkeit ermittelt. Sie Aktenvorgang in der ausgiebigen Fallstudie.

[...] beehre ich mich ergebenst zu erwidern, daß mit nun rechtskräftigen Gerichtsbeschluß vom 12. l. Mts. die drei Angeschuldigten Richard Piper, Dr. Curt Bertels u. Dr. Bruno Rüttenauer mangels Nachweisbarkeit des Bewußtseins der Unzüchtigkeit des Buches außer Verfolgung gesetzt wurden. Die Erwägungen, ob nun das objektive Verfahren auf Einziehung des Buches eingeleitet werden soll, schweben noch.

Der Erste Staatsanwalt bei dem K. Landgerichte München I


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