index

Schreiben des Staatsanwalts beim k.Landgericht München I an Polizeidirektion München betr. "teilweiser Unbrauchbarmachung" des Tagebuchs einer Dame
München 21.6.1908

Linie
Viereck

Dokument

StaatsA Mü: Pol.dir. München 7240

Einordnung

Schreiben des Staatsanwalts beim k.Landgericht München I an die Polizeidirektion München betr. "teilweiser Unbrauchbarmachung" des Tagebuchs einer Dame nach Drohung des Piper-Verlages, dieser werde den Staat verklagen wegen des drohenden Verlustes, den eine geschwärzte Ausgabe des Buches einfahren würde. Die Polizei soll mit dem Verlag die kostengünstigste Umsetzung des Urteils aushandeln. Siehe eingehendere Fallstudie.

[...]
Der Teilhaber Dr. Bertels der Verlagsfirma Piper u. Co. hat bei telefonischer Rücksprache mit dem Referenten gebeten, die Unbrauchbarmachung nicht mittels Überschwärzen der einzelnen unbrauchbar zu machenden Stellen zu bewirken, sondern durch Herausnahme aller Blätter, auf denen die unbrauchbar zu machenden Stellen gedruckt stehen, und bemerkt, seine Firma werde die Staatskasse auf Schadensersatz verklagen, wenn im Falle der Unbrauchbarmachung durch Schwärzen auch andere Teile des Druckes geschädigt würden. Ich stelle die Wahl des Mittels zur Unbrauchbarmachung völlig jenseitigem Ermessen anheim, ersuche aber ergebenst dem Umstande Rechnung tragen zu wollen, dass die Staatskasse die Kosten der Unbrauchbarmachung zu tragen hat. Hienach dürfte die billigste Art der Unbrauchbarmachung angezeigt erscheinen. [...]


Ende