Dokument
StaatsA Mü: Pol.dir. München 7240
Einordnung
Schreiben des Verlags R. Piper & Co. an die Staatsanwaltschaft beim K. Landgericht München I, Herrn Jungg, betr. "teilweiser Unbrauchbarmachung" des Tagebuchs einer Dame — Information über die Lösung, die man mit der Polizeidirektion aushandelte, nachdem gerichtlich beschlossen wurde, daß bestimmte Passagen des Buches (auf Staatskosten) zu schwärzen seien. Siehe eingehende Fallstudie.←
Bezugnehmend auf die Mitteilung vom 21 Juni, uns zugegangen am 3 Juli, daß die Vernichtung der verbotenen Stellen des "Tagebuch einer Dame" durch Entfernen je der ganzen Blätter bewirkt werden soll, teilen wir noch folgendes mit.
Wir erklären uns damit einverstanden, daß nicht nur die Blätter mit verbotenen Stellen, sondern alle Druckbogen, die solche Blätter enthalten herausgenommen und vernichtet werden. Es sind das die Bogen 7, 8, 10, 11, 12, 14.
Demnach wären nur die Bogen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 13, 15 an uns zurückzugeben.
Dadurch wird die Arbeit billiger und leichter. Auf die Umschläge der Bücher legen wir keinen Wert.
Der mit der Arbeit betraute Buchbinder möge also den Umschlag abreißen, die Brochur auseinandernehmen, und dann die zurückzugebenden und die zu vernichtenden Druckbogen auseinandersortieren.
Bei den in unserer Buchbinderei (Fikentscher in Leipzig) beschlagnahmten "Rohen Bogen" sind dann einfach die betreffenden ganzen Bogen einzubehalten.
Ergebenst
R. Piper & Co.