Einordnung
Schreiben Lammers an Martin Bouhler,← PPK,← mit Durchschlag des Schreibens das Goebbels an ihn am 26.6.1941 richtete.← Lammers bittet um Stellungnahme, bevor er mit Hiter in der Sache Rücksprache nimmt.
Das Schreiben wurde von Hederich am 11.7.1941 mit der Bitte um Aufschub beantwortet, da Bouhler erkrankt nicht antworten könne. Bouhler antwortete am 18.7.1941.←
Dokument
Durchschlag in BAB (Reichskanzlei) R 43 II/ 479a
Der Reichsminister und Chef
der Reichskanzlei
Rk. 9228, 9581 A
Berlin, den 7. Juli 1941
Den Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP.
Herrn Reichsleiter B o u h l e r
B e r l i n W 8
Voßstraße 4
-----
Betrifft: Beschlagnahme von Büchern.
Verbot des Erscheinens neuer Bücher.
———
Sehr verehrter Pg. Bouhler!
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda← hat mich wiederholt gebeten, die oben bezeichnete Angelegenheit beim Führer noch einmal zur Sprache zu bringen und ihm eine Änderung seiner Entscheidung, die ich mit Schreiben vom 2. April d. Js. – Rk. 4535 A –← mitgeteilt hatte zu empfehlen. Herr Reichsminister Dr. Goebbels ist der Meinung, daß nur eine Stelle über Buchverbote entscheiden könne, da sonst einander widersprechende Entscheidungen unvermeidbar seien du glaubt, daß die bisherige zentrale Handhabung der Buchverbote den nationalsozialistischen Grundsätzen am besten entspreche.
Das Nähere bitte ich aus dem in Lichtdruck beigefügten Schreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 26. Juni d.Js. – S 8170/7.2.41/674-1,5 – zu entnehmen.←
Ehe ich jedoch dem Führer in der Angelegenheit erneut Vortrag halte, bitte ich ergebenst, mir Ihre Stellungnahme zu den Ausführungen des Reichspropagandaministers zukommen zu lasen.
Heil Hitler!
Ihr sehr ergebeneream 30. Juli
(N.d.H.RM)
[Namenskürzel]