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Schreiben Philipp Bouhlers an Hans Lammers nach dessen Schreiben an Goebbels vom 14.3.1941
Berlin, 19.3.1941

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ViereckTranskript: Olaf Simons, 2004

Einspruch Philipp Bouhlers gegenüber Hans Lammers auf dessen Schreiben an Goebbels vom 14.3.1941 — Lammers habe vergessen zu erwähnen, daß der "Führer" sich im Konfliktfall zwischen der PPK und dem RMVP die letztendliche Entscheidung über Buchverbote vorbehalte.

Das Schreiben geht über die Mitteilung hinaus, die Bormann von Hitlers Entscheidung am 10.3.1941 versandte und offenbart, wie weit Bormann wiederum in Bouhlers Auftrag handelte.

Lammers übersandte Bouhler zu seiner Rechtfertigung noch am Tage das Schreiben Bormanns vom 10.3.1941 das er umgesetzt hatte. Bouhler bewegte — so die Aktennotizen, die die Schreiben und Telefonate begleiteten — Bormann zu der Klarstellung, worauf hin sich Lammers am 2.4.1941 an Goebbels und im Durchschlag an Bouhler und Heydrich wandte mit der Präzisierung, Hitler entscheide in Konfliktfätten, er, Lammers, werde persönlich die Konfliktfälle der Buchzensur Hitler vorlegen (im ersten Konfliktfall — Buschs Narvik-Buch wird dies jedoch tatsächlich der Bouhler gefügigere Bormann mit dem erwünschten Ergebnis für die PPK tun).

Dokument

BAB (Reichskanzlei) R 43 II/ 479a

Berlin W 8, den 19. März 1941
Voßstraße 4
Fernruf: Ortsverkehr 12 00 54
               Fernverkehr 12 66 21

I 21/N-K-Verbotswesen-/III

Der Chef
der Kanzlei des Führers
der NSDAP

 

 

Betr.: Rk 3784 A

Sehr verehrter Herr Dr. Lammers!

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 14.d.M. mit dem Sie mir Abschrift Ihres an den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda gerichteten Schreibens übersandten und auf das heut mttag mit Ihnen geführte Telefongespräch darf ich Ihnen mitteilen, dass ich heute nochmals Gelegenheit genommen habe, anhand dieser Unterlagen den Führer über die Auslegung seiner in der Frage der Buchverbote getroffenen Entscheidung zu befragen. Der Führer hat erklärt, dass die Formulierung Ihres Schreibens mit dem Sinn seiner Entscheidung nicht übereinstimme. Diese sei vielmehr so aufzufassen, dass der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda gegen die von mir beantragten Buchverbote innerhalb einer Frist von 3 Wochen Einspruch erheben könnte. Im Falle eines solchen Einspruchs hat sich der Führer jeweils die endgültige Entscheidung vorbehalten.

Ich bitte Sie, von sich aus die beteiligten Stellen von dieser Klarstellung zu unterrichten.

 

Heil Hitler
Bouhler


Ende