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Reichsminister Lammers an Goebbels zu Kompetenzen der PPK gegenüber dem RMVP
Berlin, 14.3.1941

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ViereckTranskript: Olaf Simons, 2004

Nachdem Bormann mit Schreiben vom 10.3.1941 Reichsminister Lammers über den jüngsten Entschluß Hitlers in der Frage der Befugnisse zwischen der PPK und dem Propagandaministerium informierte, gibt Lammers nun die Informationan an Goebbels weiter: Die PPK darf das Staatspolizeiamt (Sicherheitshauptamt) beauftragen, gegen Veröffentlichungen einzuschreiten. Das Propagandaministerium erhält eine Frist von drei Wochen den Verbotsantrag zu revidieren.

Durchschläge des Schreibens gingen noch selben Tages an den Chef der Sicherheitspolizei und den Leiter der PPK, Philipp Bouhler.

Das Schreiben fand am 19.3.1941 den Einspruch Bouhlers — der Führer, so die angeblich erforderliche Präzisierung, entscheide im Konfliktfall zwischen der PPK und dem RMVP.

Dokument

Im Entwurf in BAB (Reichskanzlei) R 43 II/ 479a

Der Reichsminister und Chef
der Reichskanzlei
 
Rk. 3784 A
Führer-Hauptquartier, den 14. März 1941.

 


 

An
den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Herrn Dr.  G o e b b e e l s
B e r l i n  W 8
Wlhelmsplatz 8/9

 


Ende