Schreiben Martin Bormanns← an Reichsminister Lammers:← Hitler← gesteht der PPK,← Philipp Bouhler,← zu, Verbotsanträge bei der Gestapo← (Sicherheitshauptamt) zu stellen. Das Verbot soll letzlich nach wie vor nur vom Propaganda-Ministerium← ausgesprochen werden können, dieses jedoch muß sich binnen drei Wochen zu dem Antrag äußern, er ist ansonsten angenommen.
Lammers meldet die Entscheidung am 14.3.1941 Goebbes weiter← und präzisiert sie einschneidend noch einmal mit einem Schreiben an Goebbels am 2.4.1941.←
Dokument
BAB (Reichskanzlei) R 43 II/ 479a
REICHSLEITER MARTIN BORMANN
OBERSALZBERG, DEN 10.3.1941
Bo/Si.
Herrn
Reichsminister Dr. Lammers,
Berchtesgaden
ReichskanzleiDURCH BOTEN!
Sehr verehrter Herr Dr. Lammers!
Die Geheime Staatspolizei (das Sicherheitshauptamt) verbietet gegenwärtig das Erscheinen von Büchern nur dann, wenn ein entsprechender Antrag vom Propaganda-Ministerium vorliegt; das gleiche gilt von Anträgen auf Beschlagnahme bereits erschienener Bücher.
Der Führer hat heute, wie ich Ihnen im Auftrage mitteile, nach Vortrag von Herrn Reichsleiter Bouhler Folgendes entschieden:
Reichsleiter Bouhler soll als Leiter der Parteiamtlichen Prüfungskommission ebenfalls das Recht haben, Anträge auf Beschlagnahme bereits erschienener Bücher zu stellen; desgleichen Anträge gegen Druck und Erscheinen neuer Bücher. Diesen Anträgen soll die Staatsapolizei (das Sicherheitshauptamt) zunächst Folge leisten; die endgültige Entscheidung, ob ein Buch erscheinen bezw. beschlagnahmt werden soll, soll jedoch beim Propaganda-Ministerium verbleiben.
Nimmt jedoch das Propaganda-Ministerium nicht innerhalb drei Wochen zu dem Antrag der Parteiamtlichen Prüfungskommission Stellung, so soll ohne weiteres der Antrag Bouhler als genehmigt gelten.
Heil Hitler!
Ihr sehr ergebener
[Unterschrift]
(M. Bormann)