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Papier: Rohstoff und Rohstoffkontingentierung
Artikel

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Viereck Olaf Simons, 2004/ Eingehenderer Beitrag willkommen

 

 

2. Papierbewirtschaftung während des Zweiten Weltkriegs  
3. Papierschecks und Papierschieberei  
    Literatur

Papierscheck der Firma Bertelsmann

 

Ein eingehender Beitrag zu Papier als Rohstoff und Produktionsvoraussetzung wäre willkommen. Nachfolgend lediglich ein Kapitel, das dabei am Rande zu schreiben wäre

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2. Papierbewirtschaftung während des Zweiten Weltkriegs

Die Planung der Papierbewirtschaftung für den Kriegsfall setzte bereits vor dem Zweiten Weltkrieg mit den Planungen der Kriegswirtschaft ein. Die nachfolgenden Schritte erfolgten den Vorplanungen gemäß. Am 10.10.1939 beauftragte das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda die WiBu, die "Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels", die Papierbewirtschaftung der Buchverlage zu übernehmen und als "Bedarfsträger" der Reichsstelle für Papier- und Verpackungswesen das Druckpapier für die Herstellung von Gedrucktem zu lenken. Am 25.11.1939 erging an alle Wirtschaftszweige, die Papier benötigten, die "Anordnung über die Papierverbrauchsstatistik". Nach ihr war ab dem 1.1.1940 jeder Buchverlag verpflichtet, für Neuerscheinungen, Neuauflagen oder Neuausgaben die genauen Auflagenhöhen und die Menge des dafür verwendeten Papiers festzuhalten. Die anfänglich lediglich im Nachhinein geschehende Erfassung der Buchproduktion wurde schließlich in eine Vorzensur und die Lenkung des Verlagswesens über die Papierzuteilung umgewandelt. Ab dem Februar 1940 war allen Verlagen vorgeschrieben, Bücher und Broschüren rechtzeitig jeweils den zuständigen Dienststellen im RMVP zur Prüfung vorzulegen. Die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels und die Schrifttumsstelle des RMVP richteten 1940 eine enge Zusammenarbeit ein. Die Verlagswelt bekam den Wandel nach dem Überfall auf Rußland zu spüren, als die allgemeine Rohstoffrationierung eingeführt wurde. Für jeden Buchtitel mußten fortan Anträge auf Zuteilung gestellt werden. Die Regelung galt für Neu- und Nachauflagen. Der Verleger unterschrieb mit jedem Antrag:

Ich/Wir verpflichte(n) mich (uns), Druck- und Kunstdruckpapier, soweit dies zur Erstellung von Büchern, Musikalien, Broschüren, Gesangs-, Gebet- und Bilderbüchern sowie sonstigen Schriftgutes, das durch Druck der Öffentlichkeit übermittelt wird, außer Dissertationen und Geschäftsdrucksachen aller Art, wie Geschäftsberichten dient, nach Zuteilung durch die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstr. 31, zu beziehen.

Es ist mir/uns bekannt, daß auch die Entnahme aus eigenem, Druckerei- oder Großhandelslager, ferner der Bezug bzw. die Entnahme von Papier im Ausland (Auftragsverlagerung) der Genehmigung durch die Wirtschaftsgruppe des deutschen Buchhandelsbedarf. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, das jeweilige bewilligte Papier nur zu dem von mir/uns angegebenen Zweck zu verwenden.

Ich/wie erklären ferner, daß ich/wir Anträge auf Neubezug von Papier nur stellen werden, wenn ich/wir dieses aus eigenem Vorrat nicht mehr nehmen können. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns Schriftgut, für das Papier ausdrücklich nur für Auslandsauflagen von der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels bewilligt wurde, ausschl. im Ausland abzusetzen.

Es ist mir/uns bekannt, daß Zuwiderhandlungen gemäß § 18 der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier- und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 unter die Strafvorschriften der §§ 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18.8.1939 (RGBl. I, S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30.10.1941 (RGBl., S.679) fallen.

Den "Bedarfsdeckungsschein" löste der "Papierscheck" als das eingehendere Instrument der Steuerung ab. Mit der Anweisung Nr. 1 der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels wurden Mitte 1942 alle Verlage verpflichtet, Lagerentnahmen, Neuerwerbungen von Papier wie Druckverlagerungen ins Ausland durch die WiBu genehmigen zu lassen. Von nun an sollte Papier nur noch für Druckwerke verbraucht werden, die von der Rohstoffstelle und vom Propagandaministerium auch für notwendig erachtet wurden. Die Wirtschaftsplanung teilte, so das Verfahren, vierteljährlich den Kontingentsträgern Rohstoffvolumina zu. Kontingentsträger waren alle, die einen Papierbedarf anmelden konnten: die WiBu in ihrer Verantwortung für den zivilen Buchhandel, die Zentrale der Frontbuchhandlungen zur Bewerkstelligung ihrer Versorgung der Front, die einzelnen Waffengattungen und nicht zuletzt einer Vielzahl privilegierter Institutionen in Partei und Staat von der Reichsjugendführung bis zur Organisation Todt. Sie alle begriffen rasch, daß sie vor allem eines schaffen mußten: Vierteljahr um Vierteljahr Druckaufträge in der Höhe des ihnen zugestandenen Kontingents zu vergeben - allein schon, um zu gewährleisten, daß ihr Kontingent nicht demnächst gekürzt würde.

Jeder Druckauftrag mußte auf einem eigenen numerierten Papierscheck in seinen Details - zu druckende Titel, benötigte Papiermenge, Rohstoffkosten, Verkaufspreis der Auflage - aufgeschlüsselt und vom Auftraggeber wie vom beauftragten Unternehmen abgezeichnet werden. Der Instanzenweg des Genehmigungsverfahrens war für jeden Kontingentsträger eigens ausgeschrieben. Wehrmachtspapierschecks, die den Auftrag notierten, vom Verlag und vom Besteller bei der Wehrmacht abgezeichnet waren, mußten zuerst der zuständigen "kontingentverwaltenden Wehrmachtsdienststelle" vorgelegt werden - im Oberkommando der Wehrmacht war dies die Abteilung OKW/WI (Amt/Ro), im Heer die Abteilung OKH (Ch H Rüst u BdE) H Ro in der Marine die Abteilung OKM (M Wa Wi) und bei der Luftwaffe die Abteilung RdL.u.ObdL. (L Ro IV C 1). Beurteilt wurde hier, ob der Auftrag es wert war, daß das Kontingent, über das man verfügte, für ihn angegriffen würde.

Zwei Stempel fehlten noch nach diesen untergeordneten dreien - für sie waren die überwachenden Instanzen zuständig: Im Falle des Wehrmachtsscheck mußte Jürgen Eggebrecht vom OKW das Placet der Abteilung OKW/AWA/J (III) geben - AWA stand für Allgemeines Wirtschaftsamt. Hier ging das Urteil der militärischen Zensur ein, die im Propagandaministerium ausgeübt wurde. Die "Verteilungsstelle der Reichsstelle für Papier" zeichnete den Eggebrecht-Stempel schließlich gegen. Erst jetzt berechtigte der Scheck den Verlag, der den Auftrag ausführte, sich an einen Papierhändler zu wenden, Rohstoffe zu erwerben, respektive diese dem eigenen Lager zu entnehmen und den Druck einzuleiten.

Die Skizze einer einzelnen geschäftlichen Transaktion des Jahre 1942 aus dem Hause Reclam zeigt eindrücklich, wie dem Verleger von nun an die Hände gebunden waren:

Antrag vom 7. Januar 1942 auf 90.000 kg Papier für Reclams-Universal-Bibliothek für Februar-März-April-Bedarf.

Genehmigt am 22.1.1942

Am 4.2.42 bestätigt der Papierlieferant, daß Lieferung für März-April und Mai in Aussicht gestellt werden kann.

Verteilungsstelle 3 nimmt bis Anfang März trotz Lieferbereitschaft der Fabrik keine Einweisung vor.

Am 23. März schreibt der Papierlieferant, daß er die Verteilungsstelle gebeten hat, den Teil von 40.000 kg an die Papierfabrik einzuweisen. Er hofft, auch noch im April liefern zu können.

Erst Ende April wurden 40.000 kg von der Verteilungsstelle 3 der Fabrik eingewiesen. Die Firma will im Mai liefern.

Ende Mai 40.000 kg geliefert.

Am 29.6. bestätigt der Papierlieferant die Einweisung von weiteren 30.000 kg, die aber auf Anordnung der Reichsstelle der für Papier um 25% gekürzt wurden (auf 22.500 kg), zur Lieferung im Juli.

Die noch verbleibenden 20.000 kg hofft er, - die Zuteilung der Verteilungsstelle vorausgesetzt - im August liefern zu können.

Zusammengefaßt:

Von der im Januar erteilten Genehmigung ist am 1. Juli noch nicht einmal die Hälfte des Papiers geliefert. 7.500 kg sind verloren, und die Einweisung der restlichen 20.000 kg ist noch immer ungewiß. [Quelle: Reclam. BA Berlin, R56V/154, S. 44.]

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3. Papierschecks und Papierschieberei

War der Papierscheck eingeführt, um einen Kontrollweg nachvollziehbar zu machen, in dem das Propagandaministerium und das Wrtschaftsministerium als letztendscheidende Instanzen fungierten, so schuf das gesamte Kontrollverfahren dem entegen nur bedingt Transparenz. Zum einen wurden die Entscheidungswege unübersichtlich - das rief Personen auf den Plan, die die Geschäftspartner kurzschlossen und den Handel vorantrieben. Zum anderen wurden die Entscheidungsprozesse langatmig und das ermutigte die Handelspartner schließlich, Genehmigungen nicht mehr abzuwarten. Symptomatisch sind in diesem Beziehungsgeflecht die Geschäfte, die Matthias Lackas, innerhalb des Deutschen Verlags Leiter der Versandbuchhandlung Arnold zwischen Verlagen und öffentlichen Auftraggebern in Wehrmachts- und Parteiorganistaionen anbahnte. Es ging in diesen Geschäften darum, die Rohstoffversorgung vorab zu klären, von Verlagen Angebote einzuziehen und diese den öffentlichen Auftraggebern in Wehrmachts- und Parteistellen so vorzulegen, daß diese ihnen zugesandene Papierkontingente perfekt ausschöpften, wenn sie die Aufträge vergaben. Lackas ließ sich bei diesen Geschäften von den lieferbereiten Verlagen und Papiergroßhändlern an den Umsätzen beteiligen. Auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber ebnete er den Geschäften durch Korruptionsgaben die Bahn. Der Papierscheck erlaubte es ihm, im unübersichtlichen Handel den Überblick zu wahren. Von den am Handel beteiligten Verlagen ließ er sich die Schecks blanko abzeichnen, Papierlieferanten gaben ihre Unterschriften blanko hinzu - die Formulare notierten nicht, welche Werke zu welchen mengen gedruckt werden sollten. Bei Vorsprache in den kontingentvergebenden Stellen der Luftwaffe und des Heeres klärte der Zwischenhändler sodann vorab, wieviel Papier diese im jeweiligen Vierteljahr genehmigt erhielten. Er setzte sodann im Beisein des jeweiligen Referatsleiter in Heer oder Luftwaffe in den Scheck Aufträge ihrer Stellen so ein, daß Verlage nach Schlüssel bedacht würden und zwar mit Aufträgen, die das jeweilige Papierkontingent vollständig abschöpften.

Den untergeordnet kooperierenden Instanzen - Zwischenhändler, liefernder Verlag, Papiergroßhändler und kaufende Wehrmachts- oder Parteistelle - ermöglichte die Vorabklärung über den Papierscheck, den der Zwischenhändler betreute, das schnelle Arrangement des jeweiligen Geschäftes. Sträflich war hieran allenfalls, daß das Ziel die vollständige Abschöpfung von Kontingenten wurde - der Papierscheck war originär eingeführt, um den Verbrauch zu drosseln. Kriminell wurde der Handel, zu dem es mit Papierschecks kam, als die Beteiligten dazu übergingen, die Genehmigungen nicht länger abzuwarten. Bei Aufträgen öffentlicher Institutionen, insbesondere der Wehrmacht, schien die Genehmigung der übergeordneten Stelle von vornherein sicher. Die Papierkontingentierung war eingeführt worden, um den kriegswichtigen Rohstoffverbrauch zu sichern - kriegswichtig mußte Rohstoffverbrauch durch Wehrmachtsstellen sein. Das Papier auf dem gedruckt werden sollte, war dem jeweiligen Wehrmachtsbereich zudem bereits als Kontingent zugeteilt worden. Es schien kaum absehbar, daß der Verbrauch des zugeteilten Papiers nachmals verboten würde, also begann man zu verlegen, zu drucken und auszuliefern während man noch auf die Legitimation des Papierverbrauchs wartete. Einen Schritt weiter begann eine Lücke zwischen dem Druck und Verlag von Büchern und ausstehenden Papierbewilligungen zu klaffen - die Verlage begannen diese Lücke produktiv zu nutzen: Man druckte wenige Großauflagen, während viele Kleinauflagen genehmigt wurden und profitierte auf Verlagsseiten von der Rentabilitätssteigerung. Aus dem Genehmigungsverfahren wurde auf Seiten der Verlage, Papierlieferanten und Zwischenhändler ein Handel mit Papierschecks, die öffentlich unterzubringen blieben und den Rohstoffverbrauch gestatteten - ein hochgradig korrupter Handel, in dem unter der Hand privates Geld an Repräsentanten öffentlicher Auftraggeber floß, die Großauflagen von Büchern bestellten. Die beteiligten Wehrmachts- und der Luftwaffenstellen gerieten Ende 1943 mit den Verhaftungen von Water Pinski, Heinrich Schepelmann und Matthias Lackas in ein Korruptionsverfahren, das die Irregularitäten aufdeckte, die der Handel erzeugt hatte, der orginär Transparenz und Regularität schaffen sollte. Die wichtigsten beteiligten Armeeangehörigen kamen im Verlauf der Voruntersuchungen durch "Selbstmorde" zu Tode. Matthias Lackas und die aus der Wirtschaft in den Prozeß exemplarisch involvierten Manager aus dem Bertelsmann-Verlag wie dem Drsdener Papiergroßhandel überlebten die Korruptionsermittlungen und den Prozeß dank des militärischen Zusammenbruchs des Dritten Reichs.

 

Literatur

Bühler, Hans-Eugen/ Simons, Olaf, Die blendenden Geschäfte des Matthias Lackas. Korruptionsermittlungen in der Verlagswelt des Dritten Reichs (Köln: Pierre Marteau, 2004), 208 S, ills. [Verlagswerbung]


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